So funktioniert die Ausgabe von FFP2-Masken
Seit dem 25.01.2021 müssen in Mecklenburg beim Einkaufen medizinische Masken getragen werden. Hier die wichtigsten Infos:
- Alle Corona-Risikopatienten erhalten automatisch per Post zwei Berechtigungsscheine für je sechs FFP2-Masken.
- Den ersten Schein können Sie bis zum 28. Februar 2021,
den zweiten vom 16. Februar bis 15. April 2021 in der Apotheke einlösen.
- Sie zahlen jeweils eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro.