Seit dem 25.01.2021 müssen in Mecklenburg beim Einkaufen medizinische Masken getragen werden. Daneben ist die Verteilung von FFP2-Masken ein großes Thema in unserer Apotheke. Wie die Abgabe abläuft, was es zu beachten gibt und wie wir Ihnen in Warin helfen können, haben wir für Sie zusammengestellt.
Seit Mitte Januar erhalten alle Corona-Risikopatienten automatisch per Post zwei Berechtigungsscheine („Coupons“) für jeweils sechs FFP2-Masken, also 2 x 6 Masken.
- Den ersten Coupon können Sie bis zum 28. Februar 2021,
den zweiten vom 16. Februar bis 15. April 2021 in der Apotheke einlösen. - Sie zahlen jeweils eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro.
Wie lange kann ich eine FFP2-Maske tragen?
Für den Privatgebrauch (also wenn Sie einkaufen gehen) wird eine FFP2-Maske pro Woche empfohlen. Aus dieser Empfehlung errechnet sich übrigens auch die Anzahl der Masken, die über den Berechtigungsschein (Coupon) abgegeben werden. Für Berufstätige hingegen gelten 3 bis 4 Stunden als grobe Richtschnur. Danach sollte die Maske gewechselt werden.
Wann bekomme ich die Coupons?
Das hängt von Ihrem Alter ab. Die Berechtigungsscheine werden zentral von der Bundesregierung verschickt, die die dazu benötigten Daten von den Krankenkassen erhält. Dabei ist folgende Reihenfolge vorgesehen: Zuerst Personen ab 75 Jahren, dann Personen ab 70 Jahren und Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen (unabhängig vom Alter) und zum Schluss erhalten Personen ab 60 Jahren die beiden Berechtigungsscheine.
Woran erkenne ich eine FFP2-Maske?
Wichtig ist die CE-Kennzeichnung. Dies ist ein Prüfzeichen und bestätigt, das die Maske zertifiziert ist.
Gibt es in Warin genügend FFP2-Masken?
In der Burg-Apotheke haben wir genug Masken vorrätig. Hamsterkäufe sind also nicht nötig.